TRIATHLON INGOLSTADT

Teilnahmebedingungen

§ 1 Anwendungsbereich/Grundsätzliche Regelungen

Nachfolgende Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfbestimmungen sowie die Sportordnung des Veranstalters und die Sportordnung der Deutschen Triathlon Union in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

Ihre Einhaltung und Anerkennung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.

§ 2 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per Web-Formular im Internet. Die Teilnahmeberechtigung entsteht erst dann, wenn die Organisationsgebühr vollständig dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben ist und der Veranstalter die Anmeldung bestätigt hat.

Die Bezahlung der Organisationsgebühr erfolgt durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Fehlerhafte Angaben und dadurch entstehende Verwaltungsgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Teilnehmer erteilt dem Veranstalter eine Einzugsermächtigung auch für die Kosten, die daraus resultieren, dass der Teilnehmer den an ihn für die Zeitmessung der Veranstaltung ausgegebenen Chip nicht an den Veranstalter zurückgibt.

Direkt nach dem Anmeldevorgang kann sich der Teilnehmer seine Meldebestätigung ausdrucken und/oder per E-Mail zuschicken. Die Anmeldebestätigung ist zur Abholung der Startunterlagen bei der Startnummernausgabe mitzubringen.

Die Teilnahme ist ein persönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startnummer darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Disqualifikation. Die Startunterlagen hat der Teilnehmer persönlich abzuholen. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Organisationsbeitrages. Dies gilt auch bei berechtigtem Rücktritt des Teilnehmers. Nach erfolgter Anmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Es besteht auch kein Anspruch auf Ausstellung eines Startergutscheines für eine spätere Veranstaltung, auch nicht im Krankheitsfall. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

§ 3 Wettkampfordnung

Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der DTU (Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Kampfrichterordnung), sowie die Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen und die Bedingungen des Ausrichters gemäß der Ausschreibung als für sich verbindlich an.

Für Jugendliche unter 18 Jahren ist eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung (siehe Absatz B.3 der DTU-Sportordnung) erforderlich. Sie kann von der DTU – Internetseite heruntergeladen werden.

Wichtiger Hinweis zur Sportordnung:
In der SpO steht unter:
F Das Schwimmen
F1 Allgemeine Bestimmungen
g) Verboten sind Hilfsmittel wie z. B. Flossen, Handschuhe, Socken, Kompressions-Kleidung, Paddles und Schnorchel.
Unter verbotener Kompressionskleidung beim Schwimmen sind zusätzliche Kompressionskleidungsteile aller Art an Beinen und Armen zu verstehen. Einteiler, Top, Shirt und Short mit Kompressionsauswirkung sind erlaubt.

§ 4 Pflichten des Teilnehmers

Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers vorzunehmen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Der Teilnehmer erklärt, dass er körperlich fit ist, für diesen Wettkampf ausreichend trainiert hat und die Tauglichkeit der Teilnahme durch einen Arzt attestiert worden ist. Der Teilnehmer hat für eine einwandfreie Ausrüstung Sorge zu tragen. Während des Radfahrens ist ein Helm zu tragen, der den DTU-Bestimmungen entspricht. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Gefahren nicht ausgeschlossen ist.

Der Teilnehmer erklärt sich bereits jetzt einverstanden damit, dass er während des Triathlon Ingolstadt-Wettbewerbes auf seine Kosten medizinisch behandelt wird, falls dies bei Auftreten von Verletzungen im Falle eines Unfalles und/oder bei Erkrankungen im Verlaufe des Rennes ratsam sein sollte. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er jederzeit von Rettungskräften aus dem Rennen genommen werden kann, falls gesundheitlich bedenkliche Anzeichen erkennbar wären. Sofern eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich wird, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass medizinische Dienstleistungen im Startgeld nicht inbegriffen sind und dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet werden. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.

§ 5 Startunterlagen

Eine Aushändigung der Startunterlagen erfolgt nur gegen Vorlage der Meldebestätigung. Ist ein Teilnehmer zur persönlichen Abholung seiner Startunterlagen verhindert, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass Startunterlagen von einer ausdrücklich von ihm schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Eine Zusendung der Startunterlagen kommt nicht in Betracht.

Bei der Startunterlagenausgabe ist bei Teilnehmern der olympischen Distanz sowie durch Teilnehmer der Mitteldistanz ein Startpass eines nationalen Triathlonverbandes vorzulegen oder aber eine Tageslizenz zu erwerben.

Die Startnummer darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Disqualifikation. Eine Disqualifikation erfolgt auch, wenn die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht ist.

§ 6 Haftungsausschluss

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

Die Haftung des Veranstalters und/oder seiner Erfüllung- oder Verrichtungsgehilfen ist, auch gegenüber Dritten, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von der Haftungsbegrenzung sind Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auf die Haftung von Mitarbeitern, Vertreter, Erfüllungsgehilfe und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

Der Veranstalter übernimmt, wie bereits unter § 4 festgehalten, keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang der Teilnahme an der Veranstaltung.

Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Wertgegenstände und die Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände des Teilnehmers. Diese sollten daher ausreichend versichert sein. Der Veranstalter übernimmt ausdrücklich auch keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragte Dritte für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt. Es ist die Pflicht des Teilnehmers, sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken/Wechselzonen so, wie sie sind. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass folgende Gefahren bestehen: Stürze, Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und fest stehenden Gegenständen; Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender
Sicherheitsausrüstung ergeben sowie Gefahren durch Zuschauer, Freiwillige oder aber auch durch das Wetter entstehen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass vorstehende Aufzählung nicht abschließend ist.

Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und hierdurch sein Beurteilungsvermögen seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für alle Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.

§ 7 Ausfall/Änderung der Veranstaltung

Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, zeitlich verzögert starten oder absagen, wenn seiner Meinung nach die Bedingungen am Renntag unsicher sind. Müssen Änderungen der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen erfolgen oder die Veranstaltung abgesagt werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z. B. Fahrtkosten und Kosten der Unterkunft.

§ 8 Datenerhebung und Datenverwertung

Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht an den Veranstalter und erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der vom Veranstalter beauftragten Unternehmen oder den von Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Vervielfältigungen sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichen. Bild- und Tonrechte der Veranstaltung liegen ausschließlich beim Veranstalter.

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden damit, dass die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einschließlich der medizinischen Betreuung verarbeitet werden. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

Die Daten werden gegebenenfalls an kommerzielle Dritte zur Zeitmessung, weitere Dritte zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung der Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Die Daten werden ferner an kommerzielle Fotodienstleister weitergegeben. Auch diesbezüglich willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten ein.

§ 9 Doping

Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Dopingbestimmungen der WTC sowie die Informationen zum Dopingprogramm in der jeweils gültigen Fassung ausdrücklich als für sich verbindlich an. Es gelten ferner die Blutgrenzwerte des Nationalen Fachverbandes des DTU. Bei Überschreiten der Blutgrenzwerte sowie bei einem Verstoß gegen die Dopingbestimmungen ist der Veranstalter berechtigt, gegen den Teilnehmer ein Startverbot auszusprechen bzw. ihn zu disqualifizieren. Für diese Fälle ist ein Anspruch auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche sowie Folgeansprüche ausgeschlossen.

§ 10 Salvatorische Klausel/Erfüllungsort/Anwendbares Recht

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung bzw. eines Teils einer Bestimmung gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.

Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters.

 


Ich habe vorstehende Teilnahmebedingungen gelesen. Ich erkenne diese, insbesondere den Haftungsausschluss des Veranstalters ausdrücklich als für mich verbindlich an. Ich werde darauf hingewiesen, dass die weitere Anmeldung auf der Homepage/Anmeldeseite ein Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen darstellt. Auch durch die Teilnahme am Triathlon Ingolstadt erkenne ich die Bedingungen des Veranstalters, insbesondere den Haftungsausschluss ausdrücklich an.